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Die aufs Territorium der Russischen Föderation eingeschleusten Schmuggelware wird man künftig legalisieren dürfen. Der Anordnung, der diese Schmuggellegalisierung ermöglicht, ist noch am Anfang des laufenden Monats vom Chef des Föderalen Zolldienstes (FTS) Andrej Beljaninow unterzeichnet worden. Dieses Gesetz tritt im September in Kraft.

Das russische Zollamt schafft die Strafen für Schmuggelware ab

Laut der veröffentlichten Anordnung sollen auf das eingeschmuggelte Gut keine Zinsen oder Strafen angerechnet werden. Nachdem das Einschleusen von Schmuggelwaren festgelegt worden ist, braucht der Schmuggelware-Besitzer nur im Laufe von 5 Tagen alle notwendigen Zollgebühren und –abgaben zu bezahlen. In diesem Fall versprechen die Zollbeamten die Güter auch nicht sicherzustellen.

Das russische Zollamt schafft die Strafen für Schmuggelware ab

Die Vertreter von FTS berichten nach den Angaben der Website „www.rusnovosti.ru“ folgendes: „die Personen, bei denen Schmuggelwaren gefunden worden sind, haben das Recht alle Zollgebühren zu bezahlen und andere Forderungen und Bedingungen der Zollabfertigung im vereinfachten Verfahren einzuhalten, das vom föderalen Exekutivorgan bestimmt wird. Falls die Personen die Zollgebühren in 5 Tagen seit der Auffindung solcher Waren bezahlen oder ihre Bezahlung gemäß Kapitel 31 des Zollgesetzes garantieren, so bleiben die Schmuggelwaren bei ihren Besitzern, und Zinsen werden auf das Wert der Schmuggelwaren nicht angerechnet. Auf solche Weise darf der gutgläubige Unternehmer, der die Schmuggelware auf dem Zollgebiet der Russischen Föderation gekauft hat, die Zollgebühren bezahlen und diese Ware dadurch legalisieren. Falls der Unternehmer auf die Zollgebührenzahlung verzichtet, so werden solche Waren entweder sicher gestellt oder beschlagnahmt und für Zwischenlagerung übergegeben.

Dabei haben die Zollamtvertreter bemerkt, dass strafrechtliche Verantwortung noch niemand abgeschafft hat.

Das russische Zollamt schafft die Strafen für Schmuggelware ab

24.06.2008 sbyt.ru

Übersetzung von NBS

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