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Das Oberste Gericht Russlands hat das Verbot, Frauen als Zugführerinen bzw. Maschinistinen der elektrischen Züge in der russischen U-Bahn (Metro) einzustellen für gesetzlich anerkannt.

Gericht in Russland: Zugführer-Verbot für Frauen

So hat das Gericht die Klage der Bewohnerin Sankt Petersburgs Anna Klewez am 2. März 2009 abgelehnt. Sie bat, die Verordnung der russischen Regierung vom 25. Februar 2000, in der das Verzeichnis der Schwerarbeiten und der Arbeiten unter den schädlichen Arbeitsbedingungen aufgeführt ist, bei deren Ausführung die Frauenarbeit verboten wird, für ungültig zu erklären. Laut dem abgesprochenen Teil des Dokumentes, das von der Regierung verabschiedet wurde, ist es Frauen verboten, als Zugfüher und Helfer der Maschinisten der Züge zu arbeiten, schreibt „Kommersant“.

Gericht in Russland: Zugführer-Verbot für Frauen

02.03.2009 rzd-partner.ru
Übersetzung von NBS

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