So entsteht das Problem mit Behandlung der Kinder als Ware:
Taten der organisierten Kriminalität. Vorstufe:
Der Weg in die Falle kann unterschiedlich sein, z.B. Eltern fragen beim Jugendamt naiverweise nach Hilfe oder einem Vermittlungsgespräch. Schon bald stellen viele Eltern fest, dass es nicht zum Wohl des Kindes gearbeitet wird. In letzter Minute kommen komische Begründungen und weltfremde Argumente gegen die intakte (Teil-)Familie zur Geltung. Warum denn? Wir untersuchen und Publizieren die möglichen Hintergründe und die echte Rechtslage, wie die sein soll.
Motiv: Kind als Ware. Ware zum Geld werden lassen
Jugendhilfemafia (a) betrachtet das Kind als verwertbare Ware, (b) produziert eine manipulierte Akte, (c) stößt ein familiengerichtliches Verfahren an und (d) kommt so an das Geld heran.
Struktur der Jugendhilfemafia
Die Struktur der Jugendhilfe-Mafia ist über mehrere Instanzen (Verfahrensbeteiligten, Hilfsnetzwerk) verteilt, so dass man ein Korruptionsschema nur bei ganzheitlicher Betrachtung nachverfolgen kann. Einzelnen Verfahrensbeteiligten kann nur unter Umständen etwas inkriminiert werden. Insgesamt agiert die Jugendhilfemafia in vielen Kostellationen als terroristische Vereinigung im Sinne von §§ 129a iVm. 239b StGB. Die Konfiguration der Terrorzellen kann in jeder Region unterschiedlich sein. Empfehlungen und Entscheidungen schließen sich in einen Kreis von Verweisen auf einander. Keiner will Verantwortung tragen: weder Empfehlungsgeber noch Richter.
Verstoß gegen Recht, Gesetz und gute Sitten
Erkennen: Als Indiz dafür, dass Sie mit einer Terrorzelle in der Jugendhilfe zu tun haben könnten, gilt die Argumentation einzelner Verfahrensbeteiligten entgegen dem gesunden Menschenverstand und natürlich der realen Rechtslage (Gleichberechtigung, Vorrang der elterlichen Sorge, Erhalt einer gesunden Familie). Die Jugendhilfe-Mafia umgeht die rechtlichen Grundsätze und höchstrichterliche Rechtsprechung (Eltern haben immer Vorrang). Zur Anwendung kommt beispielsweise das folgende
Szenario der Jugendhilfemafia:
1. Eltern gegeneinander ausspielen (falls zutreffend)
2. Gerichtsverfahren produzieren
eventuell Zwischenstuffe: Falls Aktenlage nicht ausreichend ist, kostenfreie „Hilfen“ anbieten (z.B. beim öffentlichen Träger. Dort werden die Akten „nachgebessert“. Indiz auf bevorstehende Manipulationen: Empfehlung der Verfahrensakteure.)
3. Gefahrenmeldung vortäuschen (am besten „als-ob“-Gefähdungsmeldung nach § 8a SGB VIII)
4. Gutachten eindrehen (Oft ohne trifftigen Grund. Kostenpflichtig.)
5. Fehlerkenntnisse schaffen (Aktenaufbereitung)
6. „Hilfen“ der privaten Dienstleister eindrehen (kostenpflichtig – Zahler: Staat oder Eltern)
7. Ggf. Kind aus der Familie herausnehmen (kostenpflichtig unterbringen, Betreuer einsetzen etc.)
1+1 zusammenzählen
Eltern werden oft dermaßen gegeneinander ausgespielt, dass diese nicht miteinander sprechen und somit ein Verfahren gegen die Familie ermöglichen. Am Ende kommen fast immer kostenpflichtige Dienstleistungen. Das Ziel der Jugendhilfemafia ist dann erreicht.
Unterwegs verdienen die Anwälte an zahlreichen Verfahren. Bei nicht vermögenden Eltern verteilt der Richter / die Richterin die Verfahrenskostenhilfe (VKH). Dabei sind von Struktur her die Menschenfehler und Verleitung zur Korruption vorprogrammiert (Plünderung der Staatskassen, Veruntreuung). Bei solchen Eltern erscheint es als lohnenswert, ein Elternteil und das Kind so zu benachteiligen, um die Familie für lange Zeit an das Gericht, und somit, an die Vertelung der Kassegelder zu binden.
Indizien: Steckt man einmal im Verfahren drin, sollte man ganz genau auf das Verhalten und Argumentation des Richters / der Richterin, Gespräche der Verfahrensakteure außerhalb der Verhandlung und Formulierungen der Beschlusse (oft im Sprachstil der Gegenseite) achten, Erkenntnisse aus Akteneinsicht gewinnen (Kommunikation der Verfahrensakteure untereinander, fehlende oder ersetzte Aktenseiten, verscholene Schriftstücke, Seitennummerierung unterschiedlich datierter Schriftstücke mit derselben Handschrift „in einem Zug“, sprich Aktenaufbereitung / Urkundenfälschung).
Laut unterschiedlichen Berichten (Recherche) und Auswertung der Kommunikation zwischen der Verfahrenakteuren, werden oft hinter dem Rücken der Eltern Absprachen getroffen. Als Wehrmaßnahme sollte man am besten den anderen Eltenteil zur Kooperation wieder gewinnen. Wenn das nicht gelingt, sind komplizierete Strafanträge und Einschaltung mehrerer Instanzen möglich (Tipps).
Schmutzige Bekämpfungsmethoden
Kämpft ein oder beide Elternteile weiter, werden diese standardmäßig „für psychisch labil“ oder krank erklärt (Warnungen).
Auch wenn dies nicht zutrifft, wird der Zeitpunkt der bloßen Anschuldigung (Vortäuschung der angeblichen Gefahr) oft genutzt, um Aufenthaltsbestimmungsrecht an das Jugendamt übertragen zu lassen. Kinder werden aus der Familie entnommen. Erfahrungsgemäß ist es enorm schweirig die Kinder dann wieder in die Familie zurück zu führen.
Spinnerei? Leider nein.
Siehe offizielle Statistik: (1) Inobhutnahmen (2) Kostenpflichtige Unterbringung in einer Einrichung während der Maßnahme (Tabelle herunterladen)
Erklärungsversuche
Die drastisch steigende Statistik korriliert nicht mit Bevölkerungszuwachs und lässt sich mit keinen plausiblen Gründen nachvollziebar erkären. Politik versucht die Statistik mit „gestigenem Bewusstsein der Bevölkerung für Kinderschutz“ zu untermauern. 15.07.2015 verteidigte man in Medien die Inobhutnahmen ausländischer Kinder, um zu zeigen, dass die Statistik deswegen wächst. Gleichzeitig gilt die Pressemitteilung des Bundesamtes für Statistik vom 24.07.2014: „Der häufigste Anlass für die Inobhutnahme eines/einer Minderjährigen war mit einem Anteil von 40 % (16 900 Kinder und Jugendliche) die Überforderung der Eltern beziehungsweise eines Elternteils“. In der Tat ist es so, dass die Widerstandsbewegung der Eltern wächst. Die politische Erklärung ist nicht tragfähig.
Konstruktive Kritik
1. Politiker Nr. 1 – Vladimir Putin, 15.10.2014 – „Jugendhilfe … stellt eine Gefahr der Einmischung in die Belange der Familien. Das ist eine sehr gefährliche Sache. In vielen Ländern hat sich diese Praxis nicht bewährt – die ist so: 50/50“. (Original)
2. TV – Das Erste, 23.02.2015 – Mit Kindern Kasse machen (https://programm.ard.de/TV/daserste/mit-kindern-kasse-machen/eid_2810613932810271)
3. Heinz Buschkowsky, SPD, Bezirksbürgermeister Berlin-Neukölln – „Man müsste das gesamte System wieder zurückdrehen. Aber drehen Sie mal in einer Gesellschaft was zurück… Inbesondere dann, wenn Geld daran hängt“.