Asyl –
(1) (Rechtliche Definition) ist der Schutz vor politischer Verfolgung durch jede Form starker staatlicher Repressalien gegen die Verfolgten wegen deren Rassen- oder Gruppenzugehörigkeit, Religion, Nationalität oder politischer Überzeugungen.
(2) (Metapher aus Betrugslexikon) – Ableitung vom englischen (mental) „Alylum“ – Beherbergung, oft aber auch als Anstallt für (psychisch) erkrankte oder traumierte Menschen.
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