Berufsträger (Definition)
Der Begriff Berufsträger kommt im Zusammenhang mit den freien Berufen wie Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vor. Freiberufler erbringen – in Abgrenzung von gewerblicher Tätigkeit – persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig selbständige Dienstleistungen höherer Art.
In der steuerberatenden Praxis werden als Berufsträger die angestellten Vertreter der freien Berufe (s.o.) bezeichnet.
Berufsträger ist zugleich ein Sammelbegriff für Angestellte und Arbeiter.