Verfahrensablauf in Familiensachen ist in deutschen Gerichten und Jugendhilfe von gravierenden Fehlern und Verstößen begleitet. Das ist nichts Neues.
Es handelt sich um Nötigung zwecks „invitatio ad offerendum“ von Schmiergeldern. (Abgabe eines Angebots zum Schmieren). Kinder werden zur Ware.
Nötigung und die eingesetzten Instrumente kennen keine Grenzen. Zunächst handelt es sich um Erpressung, danach um Straffreiheit der beteiligten Akteure. Das Kind dient dabei regelmäßig als „Geisel“.
Verfahrensablauf in Kindschaftssachen
Soll-Verfahrensablauf in Kindschaftssachen sieht dabei folgendermaßen aus: Verfahrensablauf in Kindschaftssachen (Sorgerecht und Umgangsrecht).
Weitere kritische Informationen über Verfahrensablauf in Kindschaftssachen kann man einer gewissenhaft erhobenen, populistisch gehaltenen und negativ gefärbten Studie aus 2013-2014 „Theorie und Praxis der deutschen Jugendhilfe“ entnehmen.
vnv.