Kollusion (Definition).
Kollusion – bewusstes Zusammenwirken des Vertreters und des Geschäftspartners zum Nachteil des Geschäftsherrn (§138 sittenwidrig).
Kollusion (Definition).
Kollusion – bewusstes Zusammenwirken des Vertreters und des Geschäftspartners zum Nachteil des Geschäftsherrn (§138 sittenwidrig).