Allgemein übliche Abkürzung für Prokura (Prokurist, Prokuristin) ist:
ppa. – per procura autoritate (aufgrund erteilter Prokura).
Manchmal kommt auch die Abkürzung „Prok.“, „p.p.a.“ oder „pp.“ vor.
Prokura-Vorschiften sind in HGB geregelt.
Allgemein übliche Abkürzung für Prokura (Prokurist, Prokuristin) ist:
ppa. – per procura autoritate (aufgrund erteilter Prokura).
Manchmal kommt auch die Abkürzung „Prok.“, „p.p.a.“ oder „pp.“ vor.
Prokura-Vorschiften sind in HGB geregelt.