Enteignung ist jede rechtmäßige, geziehlte und unmittelbare Entziehung von Eigentum durch staatlichen Hoheitsakt zum Wohle der Allgemeinheit gegen Entschädigung.
Enteignung ist jede rechtmäßige, geziehlte und unmittelbare Entziehung von Eigentum durch staatlichen Hoheitsakt zum Wohle der Allgemeinheit gegen Entschädigung.