Bilanzanalyse: Definition
Nach den handelsrechtlichen Vorschriften ist jeder Kaufmann [§ 242 HGB] sowie die gesetzlichen Vertreter jeder Kapitalgesellschaft [§ 264 HGB] zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz und eines Jahresabschlusses verpflichtet.
Der Jahresabschluss eines Unternehmens bezieht sich auf die Ereignisse des vergangenen Geschäftsjahres und stellt somit am Ende des Jahres das Ergebnis dar, ob dieses Unternehmen viele Gewinne oder Verluste gemacht hat.
Somit liefert der Jahresabschluss [mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang] die wichtigen Informationen über gegenwärtige wirtschaftliche Lage und künftige wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens, die für verschiedenen Adressaten [Gläubiger, Lieferanten, Kunden, Aktionäre etc.] von Bedeutung sind.
Die detaillierte Untersuchung [oder Analyse] von diesen Informationen aus dem Jahresabschluss stellt eine Entscheidungsgrundlage dar. idz.