Allgemein übliche Abkürzung für Prokura (Prokurist, Prokuristin) ist: ppa. – per procura autoritate (aufgrund erteilter Prokura). Manchmal kommt auch die Abkürzung „Prok.“, „p.p.a.“ oder „pp.“ vor. Prokura-Vorschiften sind in HGB geregelt.
Allgemein übliche Abkürzung für Prokura (Prokurist, Prokuristin) ist: ppa. – per procura autoritate (aufgrund erteilter Prokura). Manchmal kommt auch die Abkürzung „Prok.“, „p.p.a.“ oder „pp.“ vor. Prokura-Vorschiften sind in HGB geregelt.