Theorie des Rechts; Definition „accidentialia negotii“ – Vertragliche Nebenpunkte, die nach Belieben der Vertragsparteien geregelt werden können, aber nicht konstitutiv wirken. Empfehlung: Für eine ausführliche Rechtsberatung empfiehlt sich immer einen Rechtsanwalt mit der kompetenten rechtlichen Beratung zu beauftragen.