Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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Grundsatz des Sachenrechts Es gibt die fünf Grundprinzipien des Sachenrechts, die von großer Bedeutung sind: Abstraktionsprinzip, Publizitätsprinzip, Spezialitätsprinzip / Bestimmtheitsprinzip, Typenzwang / Numerus clausus und Absolutheitsprinzip. Abstraktionsprinzip bedeutet, dass Schuldrechtliches Verpflichtungs- und sachenrechtliches Verfügungsgeschäfts separat und rechtlich unabhängig betrachtet werden.…