EGBGB | Definition, Bedeutung, Beispiele

Was ist Arbeitsrecht Vorlesung, Mitschrift, Skript

Arbeitsrecht Vorlesung, Mitschrift, Skript Arbeitsrecht Vorlesung, Mitschrift / Skript 2005 [Vollständigkeit der Mitschrift geschätzt: 85%] Arbeitsvertrag – ist eine Unterart von Dienstvertrag, § 611 BGB. Besondere Merkmale an der Seite des AN (Arbeitnehmers); des Erbringers der Arbeitsleistung: – keine selbständige

Was ist Transposition

Transposition – (veränderte) Übernahme einer nach ausländischem Recht entstandenen Rechtslage (Art. 43 II EGBGB).

Was ist Sachnormverweisung

Sachnormverweisung (Definition) – Kollisionsrechtliche Verweisung, welche sich nicht auch auf das Kollisionsrecht der verwiesenen Rechtsordnung, sondern direkt auf deren materiellrechtliche Regelungen bezieht (Folge: Ausschluß einer Rück- oder Weiterverweisung), s. Art. 3 I 2 EGBGB.

Was ist Parteiautonomie

Parteiautonomie – Rechtswahlfreiheit im IPR (z.B. Art. 27 EGBGB), s. auch „professio iuris“.

Was ist ordre public

ordre public – Öffentliche Ordnung (Art. 6 EGBGB)

Was ist locus regit actum

locus regit actum – „Der Ort bestimmt die Handlung“. Bezeichnung der Anknüpfung an der Vornahmeort für die Formgültigkeit einer Rechtshandlung (Art. 11 I letzter Hs. EGBGB)

Was ist lex rei sitae

lex rei sitae – „Das Gesetz der gelegenen Sache“: Das Recht des Ortes, an dem sich die Sache befindet (Art. 43 I EGBGB)

Was ist lex loci delicti (commissi)

lex loci delicti (commissi) – Recht des Deliktsortes (Art. 40 I EGBGB)

Was ist Formstatut (IPR)

Formstatut im internationalen Privatrecht (IPR) – Das auf die Form einer Rechtshandlung anwendbare Recht (Art. 11, 26 EGBGB)

Was ist favor negotii / favor testamenti

favor negotii / favor testamenti – Alternative Anknüpfung der Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts zur Begünstigung der Formwirksamkeit (Art. 11, 26 EGBGB).

Was ist Deliktsstatut (IPR)

Deliktsstatut – Das auf eine unerlaubte Handlung anwendbare Recht (s. Art. 40 EGBGB) —

Was ist Ausweichklausel (Recht)

Ausweichklausel – Kollisionsnorm, welche die Abweichung von der grundsätzlich maßgeblichen Kollisionsnorm ermöglicht, wenn der Sachverhalt eine wesentlich engere Bindung zu einer anderen als der regelmäßig berufenen Rechtsordnung aufweist, s.z.B. Artt. 41, 46 EGBGB (auch: Ausnahmeklausel) —

Was ist Grundlagen des internationalen Privatrechts (IPR) Mitschrift, Skript

Grundlagen des internationalen Privatrechts (IPR) Mitschrift, Skript 2005 (Teil) limited partnership – englische Firmenform EGBGB Internationales Verfahrensrecht – Internationale Zustellung, Vollstreckung § 1 der Gliederung Art. 43 I – Rechte an einer Sache unterliegen dem Recht des Staates, in dem

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