Hehlerei ist – vereinfacht dargestellt – Ankauf und Verkauf vom fremden gestohlenen Eigentum. Strafbarkeit für Hehlerei ist geregelt im § 259 StGB.
Eigentum im Sinne des deutschen Zivilrechts (insbesondere des Sachenrechts) ist das grundsätzlich unbeschränkte Recht an einer Sache. Es wird auch als dingliches Vollrecht bezeichnet. Der Eigentümer darf nach Belieben mit seinem Eigentum verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, soweit…
Sozialbindung des Eigentums. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen (Art. 14 II GG). Bei der Ausgestaltung eigentumsrelevanter Normen ist der Gesetzgeber daher verpflichtet, einen verhältnismäßigen Ausgleich zwischen der grundsätzlich gewährleisteten Privatnützigkeit des Eigentums und der…
Der Begriff des Eigentums im Verfassungsrecht. Für das Privateigentum gilt eine Institutsgarantie gemäß Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes. Nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 werden Inhalt und Schranken des Eigentums durch die Gesetze bestimmt. Der Schutzbereich…