Erklärungsdissens (Definition). Erklärungsdissens – Eine weder objektiv noch subjektiv bestehende Einigung.
Erklärungsdissens (Definition). Erklärungsdissens – Eine weder objektiv noch subjektiv bestehende Einigung.
Dissens, offener – der sog. offene Dissens ist ein Zustand bei Vertragsverhandlungen, bei dem beiden Parteien bewusst ist, daß noch keine Einigung gegeben ist, weil entweder die Erklärungen in ihrem maßgeblichen Inhalt nicht übereinstimmen oder weil ein regelungsbedürftiger Punkt noch…
Totaldissens (Definition) Totaldissens – Dissens bezüglich der Essentialen einer Einigung.