Gestaltungsrecht (Defintion). Gestaltungsrecht – das Recht unmittelbar durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ein Recht zu begründen, aufzuheben oder zu ändern.
Gestaltungsrecht (Defintion). Gestaltungsrecht – das Recht unmittelbar durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung ein Recht zu begründen, aufzuheben oder zu ändern.