Empfangsbote (Definition) Empfangsbote – wer entweder tatsächlich ermächtigt ist oder nach der Verkehrsanschauung als ermächtigt, geeignet und bereit anzusehen ist, eine Willenserklärung für den Empfänger anzunehmen.
Empfangsbote (Definition) Empfangsbote – wer entweder tatsächlich ermächtigt ist oder nach der Verkehrsanschauung als ermächtigt, geeignet und bereit anzusehen ist, eine Willenserklärung für den Empfänger anzunehmen.
Zugang ist gegeben, wenn die Willenserklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser Kenntnis nehmen kann und unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. (Hier: allgemeine Definition; Zugang mündlicher Erklärungen unter Anwesenden streitig.) Zugang einer…