Vertrauensschaden (Definition). Vertrauensschaden – Schaden, den der Erklärungsempfänger dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der vom Erklärenden abgegeben Willenserklärung (WE) vertraut, sog. Negatives Interesse.
Vertrauensschaden (Definition). Vertrauensschaden – Schaden, den der Erklärungsempfänger dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der vom Erklärenden abgegeben Willenserklärung (WE) vertraut, sog. Negatives Interesse.