Erklärungsfahrlässigkeit / potentielles Erklärungsbewusstsein (Definition). Erklärungsfahrlässigkeit / potentielles Erklärungsbewusstsein – der Erklärende muss sich sein Verhalten bei fehlendem Erklärungswillen als Willenserklärung zurechnen lassen, wenn er bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen können, dass er den objektiven Erklärungstatbestand einer Willenserklärung setzt