Verkehrsfremder Eingriff i.S.v. § 315b StGB (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr) Im Beispielfall müsste der (Ersatz-)Fahrer B einen verkehrsfremden Eingriff begangen haben. Einzelheiten des Sachverhalts sind irrelevant. 1. In Frage käme das Ausschalten und Fahren ohne Scheinwerferlicht. Dies müsste aber…