Unzuverlässiger Gewerbetreibender (Definition) Unzuverlässig ist, wer nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er das von ihm ausgeübte Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird. Beispiel: Nichtabführung von Sozialversciherungsbeiträgen für Arbeitnehmer, Gastwirt-Alkoholiker etc.