Gebrauch | Definition, Bedeutung, Beispiele

Was ist Sache

Sache Der Begriff der Sache ist im § 90 BGB geregelt. Grundsätzlich wird darunter ein körperlicher Gegenstand verstanden. Außerdem unterscheidet man zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen. Der Begriff der beweglichen Sache setzt alle körperlichen Gegenstände voraus. Ausnahme sind die Grundstücke

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