Eigentumsdelikte: aus dem in Art. 14 GG festgeschriebenen Grundrecht auf Eigentum ergibt sich, dass Verstöße gegen das Eigentumsrecht juristisch geahndet werden. Das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sieht im neunzehnten bis zweiundzwanzigsten Abschnitt des besonderen Teils (§§ 242 bis 266) folgende…