Geschäftsähnliche Handlungen sind Willenäußerungen oder Mitteilungen, an die das Gesetz Rechtsfolgen knüpft, ohne dass diese vom Äußernden gewollt sein müssen. Beispiel: Mahnung.
Geschäftsähnliche Handlungen sind Willenäußerungen oder Mitteilungen, an die das Gesetz Rechtsfolgen knüpft, ohne dass diese vom Äußernden gewollt sein müssen. Beispiel: Mahnung.