Hehlerei ist – vereinfacht dargestellt – Ankauf und Verkauf vom fremden gestohlenen Eigentum. Strafbarkeit für Hehlerei ist geregelt im § 259 StGB.
Eigentumsdelikte: aus dem in Art. 14 GG festgeschriebenen Grundrecht auf Eigentum ergibt sich, dass Verstöße gegen das Eigentumsrecht juristisch geahndet werden. Das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sieht im neunzehnten bis zweiundzwanzigsten Abschnitt des besonderen Teils (§§ 242 bis 266) folgende…