Verrichtungsgehilfe (Definition, Begriff) Verrichtungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Interessenkreis weisungsgebunden tätig wird.
Verrichtungsgehilfe (Definition, Begriff) Verrichtungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Interessenkreis weisungsgebunden tätig wird.