Im Rahmen eines juristischen Studiums gibt es die Möglichkeit, die bereits erbrachten Leistungen, z.B. Grundlagenscheine, anrechnen lassen. Antrag auf die Befreiung vom Nachweis der Fremdsprachenkompetenz und Anrechnung der Grundlagenscheine nach JAG NRW i.d.F. vom 11.03.2003 Muster-Schreiben an die zuständige Stelle…