Die Mahnung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgeschäftsähnliche Erklärung, mit der Gläubiger den Schuldner unmissverständlich zur Leistung auffordert. Die Mahnung muss nach oder jedenfalls gleichzeitig mit Fälligkeit erfolgen.
Die Mahnung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgeschäftsähnliche Erklärung, mit der Gläubiger den Schuldner unmissverständlich zur Leistung auffordert. Die Mahnung muss nach oder jedenfalls gleichzeitig mit Fälligkeit erfolgen.