Mankohaftung ist die Haftung des Arbeitnehmers für Fehlmengen in den ihm anvertrauten Waren- oder Geldbeständen. Quelle: Reinicke ZfA 1976, 215, 216 f.
Mankohaftung ist die Haftung des Arbeitnehmers für Fehlmengen in den ihm anvertrauten Waren- oder Geldbeständen. Quelle: Reinicke ZfA 1976, 215, 216 f.