Mehrpersonenverhältnisse im Bereicherungsrecht – Besonders problematisch sind im Bereicherungsrecht die Mehrpersonenverhältnisse, weil beispielsweise im Fall der Banküberweisung mehrere Beziehungen der beteiligten Personen (Bank – Kunde; Bank – Überweisungsempfänger; Bankkunde – Überweisungsempfänger) zu betrachten sind und diese Beziehungen in verschiedener Weise…