Vertrauensschaden (Definition). Vertrauensschaden – Schaden, den der Erklärungsempfänger dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der vom Erklärenden abgegeben Willenserklärung (WE) vertraut, sog. Negatives Interesse.
Vertrauensschaden (Definition). Vertrauensschaden – Schaden, den der Erklärungsempfänger dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der vom Erklärenden abgegeben Willenserklärung (WE) vertraut, sog. Negatives Interesse.
Das negative Interesse umfasst denjenigen Schaden, den der Anspruchsberechtigte dadurch erleidet, „dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut“ (daher auch Vertrauensschaden genannt; vgl. § 122 Abs. 1 BGB. Der Geschädigte muss so gestellt werden, wie er stünde, wenn er…