Geschäftsführung Umfasst sämtliche Tätigkeiten zur Förderung des Gesellschaftszwecks und insbesondere die Wahrnehmung an alle die Gesellschaft angehende, laufende Angelegenheit. Z.B. alle organisatorische, kaufmännische und personelle Maßnahmen. Wird als rechtliches dürfen im Innenverhältnis bezeichnet. idz.