Personalstatut – Das auf die persönlichen Rechtsverhältnisse (Personen-, Familien- und Erbrecht) einer natürlichen Person anwendbare Recht; das auf die Rechtsverhältnisse einer juristischen Person bzw. Personengesamtheit anwendbare Recht. —
Personalstatut – Das auf die persönlichen Rechtsverhältnisse (Personen-, Familien- und Erbrecht) einer natürlichen Person anwendbare Recht; das auf die Rechtsverhältnisse einer juristischen Person bzw. Personengesamtheit anwendbare Recht. —
Personalstatut – Das auf die persönlichen Rechtsverhältnisse (Personen-, Familien- und Erbrecht) einer natürlichen Person anwendbare Recht; das auf die Rechtsverhältnisse einer juristischen Person bzw. Personengesamtheit anwendbare Recht.