Prokura-Vorschrift | Definition, Bedeutung, Beispiele

Was ist Abkürzung für Prokura

Allgemein übliche Abkürzung für Prokura (Prokurist, Prokuristin) ist: ppa. –  per procura autoritate (aufgrund erteilter Prokura). Manchmal kommt auch die Abkürzung „Prok.“, „p.p.a.“ oder „pp.“ vor. Prokura-Vorschiften sind in HGB geregelt.  

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