Realakte sind solche Handlungen, an welche die Rechtsordnung unabhängig vom einem entsprechenden Willen des Handelnden Rechtsfolgen knüpft. Zum Beispiel: Verarbeitung iSv § 950 BGB.
Realakte sind solche Handlungen, an welche die Rechtsordnung unabhängig vom einem entsprechenden Willen des Handelnden Rechtsfolgen knüpft. Zum Beispiel: Verarbeitung iSv § 950 BGB.