Wir befinden uns im Strafrecht, dort bei den Vermögensdelikten und kommen zum Aufbau des Computerbetruges. Anstelle der getäuschten Person tritt quasi der Computer (Rechner, PC). Also § 263a StGB. Man kann von einem dreistufigen gegebenenfalls vierstufigen Aufbau ausgehen. D.h. der…