locus regit actum – „Der Ort bestimmt die Handlung“. Bezeichnung der Anknüpfung an der Vornahmeort für die Formgültigkeit einer Rechtshandlung (Art. 11 I letzter Hs. EGBGB)
locus regit actum – „Der Ort bestimmt die Handlung“. Bezeichnung der Anknüpfung an der Vornahmeort für die Formgültigkeit einer Rechtshandlung (Art. 11 I letzter Hs. EGBGB)
Günstigkeitsprinzip – Grundsatz, wonach eine Rechtshandlung im Interesse ihrer Wirksamkeit alternativ nach mehreren Rechtsordnungen beurteilt wird.
Geschäftsstatut – im internationalen Privatrecht das auf eine Rechtshandlung anwendbare materielle Recht.
Formstatut im internationalen Privatrecht (IPR) – Das auf die Form einer Rechtshandlung anwendbare Recht (Art. 11, 26 EGBGB)
Vertretungsmacht (Definition). Vertretungsmacht – Befugnis, für einen anderen wirksam Rechtshandlungen vornehmen zu können.
Überblick über wichtige Aspekte zum Themenbereich „Prokura, Handelsvollmacht, Vertretungsvollmacht“. Arten von Mitarbeitern die ein Kaufmann hat Angestellte Arbeiter Auszubildende Angestellte verwaltende, technische & kaufmännische Tätigkeiten Arbeiter vorwiegend Produktion oder Lager Auszubildende erlernen eines Ausbildungsberufes Prokura ermächtigt zu allen gerichtlichen &…