Rechtsordnung | Definition, Bedeutung, Beispiele

Was ist Weiterverweisung (Recht)

Weiterverweisung (Definition) – Verweisung der im Wege der Gesamtverweisung berufenen Rechtsordnung auf das Recht eines dritten Staates. Kann ihrerseits Gesamt- oder Sachnormverweisung sein.

Was ist Statutenwechsel

Statutenwechsel (Definition) – Wechsel der auf einen Sachverhalt anwendbaren Rechtsordnung infolge Änderung der Anknüpfungstatsachen oder der maßgeblichen Kollisionsnorm

Was ist Statut (Recht)

Statut (Definition) – Die für eine bestimmte Rechtsfrage maßgebende Rechtsordnung (zB Vertragsstatut, Deliktsstatut, Eheschließungsstatut, Erbstatut etc.)

Was ist Sachnormverweisung

Sachnormverweisung (Definition) – Kollisionsrechtliche Verweisung, welche sich nicht auch auf das Kollisionsrecht der verwiesenen Rechtsordnung, sondern direkt auf deren materiellrechtliche Regelungen bezieht (Folge: Ausschluß einer Rück- oder Weiterverweisung), s. Art. 3 I 2 EGBGB.

Was ist Günstigkeitsprinzip (Recht)

Günstigkeitsprinzip – Grundsatz, wonach eine Rechtshandlung im Interesse ihrer Wirksamkeit alternativ nach mehreren Rechtsordnungen beurteilt wird.

Was ist Gesamtverweisung (Recht)

Gesamtverweisung – Kollisionsrechtliche Verweisung, welche sich auch auf das Kollisionsrecht der verwiesenen Rechtsordnung bezieht (Voraussetzung einer Rück- oder Weiterverweisung)

Was ist Ausweichklausel (Recht)

Ausweichklausel – Kollisionsnorm, welche die Abweichung von der grundsätzlich maßgeblichen Kollisionsnorm ermöglicht, wenn der Sachverhalt eine wesentlich engere Bindung zu einer anderen als der regelmäßig berufenen Rechtsordnung aufweist, s.z.B. Artt. 41, 46 EGBGB (auch: Ausnahmeklausel) —

Was ist Angleichung (Rechtswissenschaften)

Auflösung sich durch die Anwendung mehrerer Rechtsordnungen auf einen Lebenssachverhalt ergebender Normwiderspruch (auch: „Anpassung“)

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