Ein Rechtsgeschäft (RG) ist ein Tatbestand, der aus einer oder mehreren Willenserklärungen (WE) besteht, die allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie gewollt ist. (Voraussetzung ist aber, dass die Rechtsordnung die gewollte Rechtsfolge anerkennt.) z.B.:…