RG | Definition, Bedeutung, Beispiele

Was ist Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft (RG) ist ein Tatbestand, der aus einer oder mehreren Willenserklärungen (WE) besteht, die allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie gewollt ist. (Voraussetzung ist aber, dass die Rechtsordnung die gewollte Rechtsfolge anerkennt.) z.B.:

Was ist Vertrag

Ein Vertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft (RG), das grundsätzlich aus zwei übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen (WE) von mindestens zwei Personen, namentlich Angebot und Annahme, besteht. Zum Beispiel: Kaufvertrag, Einigung iSv. § 929 BGB.

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