Sachnormverweisung | Definition, Bedeutung, Beispiele

Was ist Weiterverweisung (Recht)

Weiterverweisung (Definition) – Verweisung der im Wege der Gesamtverweisung berufenen Rechtsordnung auf das Recht eines dritten Staates. Kann ihrerseits Gesamt- oder Sachnormverweisung sein.

Was ist Sachnormverweisung

Sachnormverweisung (Definition) – Kollisionsrechtliche Verweisung, welche sich nicht auch auf das Kollisionsrecht der verwiesenen Rechtsordnung, sondern direkt auf deren materiellrechtliche Regelungen bezieht (Folge: Ausschluß einer Rück- oder Weiterverweisung), s. Art. 3 I 2 EGBGB.

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