Hehlerei ist – vereinfacht dargestellt – Ankauf und Verkauf vom fremden gestohlenen Eigentum. Strafbarkeit für Hehlerei ist geregelt im § 259 StGB.
Hehlerei ist – vereinfacht dargestellt – Ankauf und Verkauf vom fremden gestohlenen Eigentum. Strafbarkeit für Hehlerei ist geregelt im § 259 StGB.