Anspruch (Definition). Anspruch – das Recht von jemanden ein bestimmtes Tun oder Unterlassen zu fordern
Anspruch (Definition). Anspruch – das Recht von jemanden ein bestimmtes Tun oder Unterlassen zu fordern
Eine Anspruchsgrundlage ist eine Rechtsnorm, die als Rechtsfolge einen Anspruch gewährt. Unter einem Anspruch versteht man das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (legaldefiniert in § 194 BGB). Bsp.: §§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB;…
Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§194 I BGB).