Fahrlässigkeit (Definition) – fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Fahrlässigkeit (Definition) – fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Verkehrsfremder Eingriff i.S.v. § 315b StGB (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr) Im Beispielfall müsste der (Ersatz-)Fahrer B einen verkehrsfremden Eingriff begangen haben. Einzelheiten des Sachverhalts sind irrelevant. 1. In Frage käme das Ausschalten und Fahren ohne Scheinwerferlicht. Dies müsste aber…
Was ist bei der Probefahrt zu beachten? Wie wählen Sie das Auto,das gerade Ihnen passt? Sie setzen sich ans Steuer und starten los! Egal wie viele Testfahrten Sie bereits unternommen haben, Sie sollten sich bei jeder Probefahrt genauso wie bei…