Grobe Fahrlässigkeit (Definition) – grob fahrlässig handelt, wer die verkehrsübliche Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohen Grad verletzt und dasjenige außer Acht lässt, was jedem eingeleuchtet hätte.
Grobe Fahrlässigkeit (Definition) – grob fahrlässig handelt, wer die verkehrsübliche Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohen Grad verletzt und dasjenige außer Acht lässt, was jedem eingeleuchtet hätte.