WE – Willenserklärung (Recht). Eine WE ist eine private Willensäußerung, die auf die Erzielung einer Rechtsfolge gerichtet ist.(Sie besteht aus: Wille und Erklärung, wobei sich der Wille wiederum in Handlungs-, Erklärungs- und Geschäftswillen unterteilen lässt.) z.B: Angebot, Annahme. Siehe auch:Abgabe…