Quasiverkäufer Quasiverkäufer – Vertreter, welcher ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse am Rechtsgeschäft hat, so dass er selbst als Partei zu betrachten ist.
Quasiverkäufer Quasiverkäufer – Vertreter, welcher ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse am Rechtsgeschäft hat, so dass er selbst als Partei zu betrachten ist.