Sittenwidrigkeit (Definition, Erklärung, Voraussetzungen). Sittenwidrigkeit führt zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes. Voraussetzungen: 1. Auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung 2. Zwangslage des Bewucherten 3. Bewusstes Ausnutzen durch den Wucherer