Fälligkeit (Definition). Fälligkeit ist der Zeitpunkt, zu dem der Schuldner spätestens leisten muss (Nicht entscheidend ist die Erfüllbarkeit, also der Zeitpunkt, ab dem der Schuldner zu leisten imstande ist.)
Fälligkeit (Definition). Fälligkeit ist der Zeitpunkt, zu dem der Schuldner spätestens leisten muss (Nicht entscheidend ist die Erfüllbarkeit, also der Zeitpunkt, ab dem der Schuldner zu leisten imstande ist.)