Was ist Grundsatz des Sachenrechts

Grundsatz des Sachenrechts

Es gibt die fünf Grundprinzipien des Sachenrechts, die von großer Bedeutung sind: Abstraktionsprinzip, Publizitätsprinzip, Spezialitätsprinzip / Bestimmtheitsprinzip, Typenzwang / Numerus clausus und Absolutheitsprinzip.

Abstraktionsprinzip bedeutet, dass Schuldrechtliches Verpflichtungs- und sachenrechtliches Verfügungsgeschäfts separat und rechtlich unabhängig betrachtet werden.

Publizitätsprinzip besagt, dass die dingliche Rechtslage jederzeit und nach außen für jedermann erkennbar sein muss.

Spezialitätsprinzip – die dingliche Rechte können nur an einzelnen Sachen bestehen.

Typenzwang – man kann im Sachenrecht keine neue Rechtsform schaffen, weil die sämtliche Rechtsformen gesetzlich schon festgelegt sind.

Absolutheitsgrundsatz – die Sachenrechte sind gegenüber jedermann wirksam: absolute Wirkung. idz.

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